So gehen Sie vor
- Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf Ausschlussfristen prüfen.
- Den Betrag schriftlich und mit Frist beim Arbeitgeber einfordern – nachweisbar, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einwurf-Einschreiben.
- Arbeitszeiten, Überstunden und Gehaltsabrechnungen dokumentieren.
- Zahlt der Arbeitgeber nicht, Klage beim Arbeitsgericht einreichen lassen.
Häufige Ansprüche
- Ausbleibendes oder verspätetes Gehalt
- Nicht bezahlte Überstunden (Sie müssen sie im Streitfall darlegen)
- Urlaubsabgeltung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
- Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns
Lassen Sie Ihren Fall prüfen
Kostenlose Vermittlung, Rückruf zu Ihrer Wunschzeit. Die Erstberatung kostet bei Verbrauchern höchstens 190 € zzgl. USt; mit Rechtsschutzversicherung meist nichts.
Kostenlos Kanzlei findenHäufige Fragen
Das wird oft gefragt
Darf ich die Arbeit verweigern, wenn kein Lohn kommt?
Bei erheblichen Rückständen kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen. Das ist riskant – lassen Sie es vorher prüfen.
Was, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Dann kann Insolvenzgeld für bis zu drei Monate vor der Insolvenz in Betracht kommen. Der Antrag muss fristgerecht bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. JobRecht24 vermittelt Kontakte zu Kanzleien und erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Oktober 2026.