Lohn oder Gehalt nicht gezahlt? Ausschlussfristen beachten

Frist: Oft nur 3 Monate

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Schritt 2 von 3 · Ihr Fallca. 2 Minuten
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Wenn Gehalt, Überstunden oder Urlaubsabgeltung ausbleiben, zählt Tempo: Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von nur drei Monaten.

Frist: Oft nur 3 Monate

Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen Ausschlussfristen vor: Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden. Unabhängig davon verjähren Lohnansprüche nach drei Jahren zum Jahresende.

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So gehen Sie vor

  • Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf Ausschlussfristen prüfen.
  • Den Betrag schriftlich und mit Frist beim Arbeitgeber einfordern – nachweisbar, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einwurf-Einschreiben.
  • Arbeitszeiten, Überstunden und Gehaltsabrechnungen dokumentieren.
  • Zahlt der Arbeitgeber nicht, Klage beim Arbeitsgericht einreichen lassen.

Häufige Ansprüche

  • Ausbleibendes oder verspätetes Gehalt
  • Nicht bezahlte Überstunden (Sie müssen sie im Streitfall darlegen)
  • Urlaubsabgeltung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns

Lassen Sie Ihren Fall prüfen

Kostenlose Vermittlung, Rückruf zu Ihrer Wunschzeit. Die Erstberatung kostet bei Verbrauchern höchstens 190 € zzgl. USt; mit Rechtsschutzversicherung meist nichts.

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Häufige Fragen

Das wird oft gefragt

Darf ich die Arbeit verweigern, wenn kein Lohn kommt?

Bei erheblichen Rückständen kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen. Das ist riskant – lassen Sie es vorher prüfen.

Was, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Dann kann Insolvenzgeld für bis zu drei Monate vor der Insolvenz in Betracht kommen. Der Antrag muss fristgerecht bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. JobRecht24 vermittelt Kontakte zu Kanzleien und erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Oktober 2026.