JobRecht24← Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kanzleien

Anbieter: HB & M UG (haftungsbeschränkt), Gustav-Ricker-Straße 62, 39120 Magdeburg, vertreten durch den Geschäftsführer Steven Hermes, handelnd unter der Bezeichnung „JobRecht24“ (im Folgenden „JobRecht24“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung von Kanzleien auf jobrecht24.de, die Nutzung des Kanzlei-Portals und den Bezug von Kontaktanfragen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften.

(2) Ergänzend gelten der im Portal geschlossene Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Kontaktanfragen und, soweit vereinbart, ein individueller Partnerschaftsvertrag. Bei Widersprüchen gehen der individuelle Vertrag und der Rahmenvertrag diesen AGB vor.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kanzlei gelten nicht, auch wenn JobRecht24 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Registrierung und Prüfung

(1) Mit dem Absenden des Registrierungsformulars beantragt die Kanzlei die Freischaltung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. JobRecht24 kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(2) JobRecht24 prüft vor der Freischaltung insbesondere die anwaltliche Zulassung. Die Kanzlei stellt auf Anforderung geeignete Nachweise bereit und teilt den Wegfall einer Zulassung unverzüglich mit.

(3) Die Kanzlei macht wahre und vollständige Angaben und hält sie im Portal aktuell.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Mit der Registrierung kommt zwischen JobRecht24 und der Kanzlei ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über das Kanzlei-Portal zu diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag zustande. Kosten entstehen erst durch die Lieferung von Anfragen nach dem Rahmenvertrag.

(2) Anfragen werden erst geliefert, nachdem die Kanzlei freigeschaltet wurde, den Rahmenvertrag im Portal angenommen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.

§ 4 Leistungen von JobRecht24

(1) JobRecht24 betreibt eine Plattform, über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Anliegen ihre Kontaktdaten zur Weitergabe an Kanzleien übermitteln. JobRecht24 stellt der Kanzlei solche Anfragen nach Maßgabe des Rahmenvertrags bereit.

(2) Die Leistung von JobRecht24 ist eine Werbe- und Kontaktleistung. Die Vergütung ist unabhängig davon, ob und mit welchem Gegenstandswert ein Mandat zustande kommt. Eine Vergütung für die Vermittlung von Mandaten im Sinne von § 49b Abs. 3 BRAO wird weder geschuldet noch gezahlt.

(3) JobRecht24 erbringt keine Rechtsberatung und nimmt keinen Einfluss auf Mandatsannahme, Beratung oder Honorar der Kanzlei. Ein Vertrag mit der ratsuchenden Person kommt ausschließlich zwischen ihr und der Kanzlei zustande.

(4) JobRecht24 schuldet keine Mindestanzahl an Anfragen und keinen wirtschaftlichen Erfolg.

§ 5 Kanzlei-Portal und Zugänge

(1) JobRecht24 räumt der Kanzlei für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das Portal für eigene Zwecke zu nutzen.

(2) Der Zugang erfolgt über persönliche Anmeldelinks. Die Kanzlei hält Zugänge geheim, legt für jede Person einen eigenen Zugang an und sperrt Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich. Sie ist für Handlungen über ihre Zugänge verantwortlich.

(3) JobRecht24 strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Wartungen, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von JobRecht24 und Weiterentwicklungen des Portals bleiben vorbehalten; für die Vertragserfüllung wesentliche Funktionen werden nicht ersatzlos entfernt.

§ 6 Preise, Abrechnung, Zahlung

(1) Es gelten die Preise je Anfrage aus der aktuellen Preisliste bzw. aus dem Rahmenvertrag, jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine Grund- oder Einrichtungsgebühr fällt nicht an.

(2) Abrechnung, Fälligkeit, Zahlung per SEPA-Lastschrift und Reklamation richten sich nach dem Rahmenvertrag.

§ 7 Pflichten der Kanzlei

(1) Die Kanzlei nutzt die Daten aus Anfragen ausschließlich, um mit der ratsuchenden Person zu ihrem Anliegen Kontakt aufzunehmen und ein Mandat anzubahnen. Werbung für andere Leistungen, Weitergabe an Dritte und Weiterverkauf sind untersagt.

(2) Die Kanzlei hält ihre berufsrechtlichen Pflichten ein (insbesondere BRAO, BORA, RVG) und bezeichnet JobRecht24 gegenüber ratsuchenden Personen nicht als Empfehlung oder Gütesiegel.

(3) Die Kanzlei stellt keine rechtswidrigen Inhalte in das Portal ein und nutzt Schnittstellen nur bestimmungsgemäß.

§ 8 Datenschutz

(1) Mit der Lieferung einer Anfrage verarbeitet die Kanzlei die Daten der ratsuchenden Person als eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

(2) Soweit JobRecht24 im Kanzlei-Portal oder im Mandantenbüro personenbezogene Daten für die Kanzlei speichert oder verarbeitet (z. B. Notizen, Bearbeitungsstände, Dokumente, Team-Zugänge), handelt JobRecht24 als Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt der bei der Registrierung abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.

(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von JobRecht24.

§ 9 Haftung

(1) JobRecht24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JobRecht24 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die von der Kanzlei in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung.

(3) JobRecht24 übernimmt keine Gewähr dafür, dass aus einer Anfrage ein Mandat entsteht oder dass die Angaben der ratsuchenden Person inhaltlich zutreffen. Für Fristwahrung und rechtliche Bearbeitung ist allein die Kanzlei verantwortlich.

(4) Die Kanzlei stellt JobRecht24 von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer zweckwidrigen Nutzung der Daten oder einem sonstigen schuldhaften Verstoß der Kanzlei gegen diese AGB beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Sperrung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 14 Tagen in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Für den Rahmenvertrag gelten dessen Kündigungsregeln.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für JobRecht24 insbesondere bei Wegfall der Zulassung, Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen oder zweckwidriger Datennutzung vor. JobRecht24 kann den Zugang bis zur Klärung sperren.

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) JobRecht24 kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderung, neue Funktionen) und die Kanzlei nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) JobRecht24 teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht die Kanzlei nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist JobRecht24 in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Zustimmung zu diesen AGB wird bei der Registrierung elektronisch mit Fassung, Prüfsumme, Zeitpunkt und IP-Adresse protokolliert. Die jeweils gültige Fassung ist unter jobrecht24.de/agb abrufbar.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Magdeburg, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Fassung vom 23.10.2026 · Prüfsumme (SHA-256) ab5f451bc460d32a…