Klagefrist: nur 3 Wochen ab Zugang

Gekündigt? Jetzt zählt jeder Tag.

In 2 Minuten Fall schildern – bis zu 3 Kanzleien für Arbeitsrecht melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.

Schritt 1 von 3 · Anliegenca. 2 Minuten
Worum geht es bei Ihnen?
  • Kostenlos und unverbindlich für Sie
  • Bis zu 3 Kanzleien für Arbeitsrecht melden sich

Verschlüsselte Übertragung · Server in Frankfurt am Main

3 Wochen
Klagefrist nach Zugang der Kündigung
bis zu 3
Kanzleien melden sich bei Ihnen
0 €
kostet Sie die Anfrage
2 Minuten
dauert das Formular

Fristrechner

Wann endet Ihre Klagefrist?

Geben Sie ein, wann die Kündigung bei Ihnen ankam – Sie sehen sofort, wie viele Tage Ihnen bleiben.

Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen klagen. Geben Sie das Datum ein, an dem die Kündigung bei Ihnen ankam.

Richtwert ohne Feiertage, keine Rechtsberatung. Verbindlich prüft das nur eine Kanzlei.

Das Datum wird automatisch in Ihre Anfrage übernommen.

Die drei Wochen beginnen nicht mit dem Datum auf dem Schreiben, sondern an dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankam. Liegt sie am Samstag im Briefkasten, zählt in der Regel dieser Tag. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Wer die Frist versäumt, verliert fast immer die Möglichkeit, die Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen – und damit auch das wichtigste Druckmittel für eine Abfindung.

So funktioniert es

Was nach dem Absenden passiert

  1. 1

    Fall schildern

    Drei kurze Schritte, rund zwei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen und kein Konto.

  2. 2

    E-Mail bestätigen

    Sie bekommen eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Ihrem Klick wird die Anfrage weitergegeben.

  3. 3

    Kanzleien melden sich

    Bis zu drei Kanzleien für Arbeitsrecht rufen Sie an oder schreiben Ihnen – meist zeitnah.

  4. 4

    Sie entscheiden

    Sie vergleichen in Ruhe und beauftragen eine Kanzlei – oder keine. Die Anfrage selbst kostet Sie nichts.

Kostenlos Kanzlei finden

Kostenlos · unverbindlich · in 2 Minuten

Ihre Fragen vor dem Absenden

Was kostet das – und wer meldet sich?

Anfrage über JobRecht24

0 €

Die Vermittlung ist für Sie kostenlos. Die Kanzleien zahlen uns einen festen Betrag pro Anfrage – unabhängig davon, ob Sie sie beauftragen.

Erstberatung

max. 190 €

Für Verbraucher ist die Gebühr einer ersten Beratung gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG), zuzüglich Umsatzsteuer. Manche Kanzleien rechnen sie auf das spätere Mandat an.

Mit Rechtsschutzversicherung

meist 0 €

Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten, ggf. abzüglich Selbstbehalt. Die Kanzlei holt die Deckungszusage häufig für Sie ein.

Besonderheit im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten deshalb vor der Beauftragung nennen.

Wer ruft mich an?
Bis zu drei Kanzleien für Arbeitsrecht – die Anwältin, der Anwalt oder das Kanzleiteam, möglichst zu Ihrer Wunschzeit. Keine Callcenter, kein Verkauf an Dritte.
Was passiert mit meinen Daten?
Gespeichert auf Servern in Frankfurt am Main. Weitergegeben werden sie erst, wenn Sie den Link in unserer E-Mail bestätigen – und nur an die zugeteilten Kanzleien.
Muss ich jemanden beauftragen?
Nein. Sie können in Ruhe vergleichen und entscheiden selbst, ob und welche Kanzlei Sie beauftragen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Kostenlos Kanzlei finden

Kostenlos · unverbindlich · in 2 Minuten

Wobei wir vermitteln

Ihr Anliegen im Arbeitsrecht

Wählen Sie Ihr Thema – das Formular ist dann schon vorausgefüllt. Die Kanzleien bekommen nur Anfragen zu Themen, die sie tatsächlich bearbeiten.

Kündigung erhalten

Ob ordentlich, fristlos oder betriebsbedingt: Eine Kündigung ist oft angreifbar – etwa wenn sie nicht schriftlich kam, der Betriebsrat nicht angehört wurde oder keine Sozialauswahl stattfand.

  • Kündigung nur per E-Mail oder WhatsApp
  • Betriebsrat nicht angehört
  • Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung
  • keine oder fehlerhafte Sozialauswahl

Klage nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang möglich

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutz. Prüfen lassen sollten Sie vor allem Abfindung, Freistellung, Zeugnis und das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Vor der Unterschrift prüfen lassen

Abmahnung

Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Ist sie unberechtigt oder zu ungenau, können Sie eine Gegendarstellung abgeben oder die Entfernung aus der Personalakte verlangen.

Gegendarstellung zur Personalakte möglich

Lohn und Gehalt

Gehalt kommt zu spät, Überstunden werden nicht bezahlt oder Urlaub nicht abgegolten? Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche verfallen.

Ausschlussfristen oft nur 3 Monate

Mobbing und Benachteiligung

Benachteiligung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität ist nach dem AGG verboten. Entschädigung müssen Sie aber zügig schriftlich geltend machen.

AGG-Ansprüche: 2 Monate für die schriftliche Geltendmachung

Arbeitszeugnis

Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das wohlwollend und wahr ist. Versteckte Formulierungen oder eine schlechte Note lassen sich oft korrigieren.

Anspruch nach § 109 Gewerbeordnung

Weitere Fragen im Arbeitsrecht

Versetzung, Arbeitszeit, Elternzeit, Befristung, Probezeit oder Ärger mit dem Arbeitgeber, der sich keiner Schublade zuordnen lässt: Schildern Sie Ihr Anliegen in eigenen Worten.

  • Befristung und Probezeit
  • Versetzung und Arbeitszeit
  • Elternzeit und Teilzeit
  • Urlaub und Überstunden

Kanzleien für Arbeitsrecht prüfen Ihr Anliegen

Ratgeber

Kündigung erhalten – was Sie jetzt tun sollten

Allgemeine Informationen, die keine Rechtsberatung ersetzen. Ob und wie Sie in Ihrem Fall vorgehen, klärt eine Kanzlei.

  1. Schritt 1

    Zugangsdatum notieren

    Schreiben Sie auf, wann und wie die Kündigung bei Ihnen ankam (persönlich übergeben, Briefkasten, Einschreiben). Ab diesem Tag läuft die Dreiwochenfrist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz.

  2. Schritt 2

    Nichts unterschreiben

    Bestätigen Sie höchstens den Erhalt. Unterschreiben Sie keine Ausgleichsquittung, keinen Verzicht auf eine Klage und keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn prüfen zu lassen.

  3. Schritt 3

    Bei der Agentur für Arbeit melden

    Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitsuchend (§ 38 SGB III), wenn das Ende näher als drei Monate liegt. Sonst droht eine Sperrzeit.

  4. Schritt 4

    Form prüfen lassen

    Eine Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift kommen (§ 623 BGB). Per E-Mail, SMS oder Messenger ist sie unwirksam. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vorher angehört werden.

  5. Schritt 5

    Kanzlei einschalten

    Ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, ob Sonderkündigungsschutz besteht und welche Abfindung realistisch ist, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

  6. Alle Ratgeber: Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Lohn, Zeugnis, Mobbing →

Transparenz

Wer hinter JobRecht24 steht

JobRecht24 ist ein Angebot der HB & M UG (haftungsbeschränkt) aus Magdeburg. Wir sind keine Kanzlei und geben keine Rechtsberatung. Unsere Aufgabe ist, dass Ihre Anfrage schnell bei Kanzleien ankommt, die Arbeitsrecht wirklich machen.

Verantwortlich: Steven Hermes, Geschäftsführer · Telefon 0391 50549828

So verdienen wir Geld
Kanzleien zahlen einen festen Betrag pro Anfrage. Wir sind an keinem Honorar und keiner Abfindung beteiligt.
Ihre Daten
Weitergabe nur nach Ihrer Bestätigung, an höchstens drei Kanzleien. Kein Verkauf an Dritte.
Keine Dauer-Anrufe
Jede Kanzlei erhält Ihre Anfrage nur einmal. Doppelte Anfragen werden automatisch erkannt.
Freie Wahl
Sie sind zu nichts verpflichtet – weder zu einem Termin noch zu einer Beauftragung.
Kostenlos Kanzlei finden

Kostenlos · unverbindlich · in 2 Minuten

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an kontakt@jobrecht24.de.

Was passiert, nachdem ich die Anfrage abgeschickt habe?

Sie bekommen sofort eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrem Klick geben wir Ihre Anfrage an bis zu drei Kanzleien für Arbeitsrecht weiter. Diese melden sich zu Ihrer Wunschzeit telefonisch oder per E-Mail. Danach entscheiden Sie, ob Sie eine Kanzlei beauftragen.

Was kostet mich die Anfrage über JobRecht24?

Nichts. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Kanzleien zahlen uns einen festen Betrag dafür, dass sie Ihre Anfrage erhalten. Kosten für Sie entstehen erst, wenn Sie selbst eine Kanzlei beauftragen – darüber spricht die Kanzlei vorher mit Ihnen.

Warum bis zu drei Kanzleien?

So haben Sie eine Auswahl. Sie können vergleichen, wer Ihnen sympathisch ist, wer Ihren Fall verständlich erklärt und wer zeitnah Termine anbietet. Wer sich zuerst meldet, ist nicht automatisch die beste Wahl.

Ist JobRecht24 eine Kanzlei?

Nein. JobRecht24 ist ein Vermittlungsdienst der HB & M UG (haftungsbeschränkt). Wir geben keine Rechtsberatung. Beraten wird ausschließlich von zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Wie schnell meldet sich jemand?

Die Kanzleien erhalten Ihre Anfrage unmittelbar nach Ihrer Bestätigung per E-Mail. Viele melden sich noch am selben oder am nächsten Werktag. Eine feste Zusage können wir nicht geben, weil die Kanzleien selbstständig arbeiten.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.

Gilt für mich das Kündigungsschutzgesetz?

In der Regel ja, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und Ihr Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt. Daneben gibt es Sonderkündigungsschutz, etwa in der Schwangerschaft, in Elternzeit, bei Schwerbehinderung oder für Betriebsratsmitglieder.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Rahmen eines Vergleichs vereinbart. Als grobe Orientierung gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (vgl. § 1a KSchG). Wie viel realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wer zahlt den Anwalt beim Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt diese Kosten häufig. Eine erste Beratung kostet Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG).

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Ja. Die Anfrage kostet nichts, und die Kanzlei nennt Ihnen vorab, welche Kosten entstehen würden. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht – auch das kann die Kanzlei mit Ihnen klären.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir speichern Ihre Angaben verschlüsselt auf Servern in Frankfurt am Main. Weitergegeben werden sie erst nach Ihrer Bestätigung per E-Mail und nur an die Kanzleien, die Ihnen zugeteilt werden – höchstens drei. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Muss ich Angaben zu meiner Gesundheit machen?

Nein, bitte nicht. Auch wenn eine Krankheit mit Ihrer Kündigung zu tun hat: Das besprechen Sie direkt mit der Kanzlei, die Sie beauftragen.

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja. Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Bereits informierte Kanzleien setzen wir darüber in Kenntnis, dass Sie keinen Kontakt mehr wünschen.

Lassen Sie die Frist nicht verstreichen.

Zwei Minuten für das Formular, dann melden sich Kanzleien für Arbeitsrecht bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt kostenlos Kanzlei finden