Warum Arbeitgeber Aufhebungsverträge anbieten
Mit einem Aufhebungsvertrag umgeht der Arbeitgeber den Kündigungsschutz, die Kündigungsfrist und eine mögliche Klage. Für Sie ist das nur dann ein gutes Geschäft, wenn die Gegenleistung stimmt.
Darauf kommt es im Vertrag an
- Abfindung: Höhe, Fälligkeit und ob sie auch bei vorzeitigem Ausscheiden gezahlt wird.
- Beendigungsdatum: Wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten? Wenn nicht, droht ein Ruhen des Arbeitslosengelds.
- Freistellung bei vollem Gehalt und Anrechnung von Resturlaub und Überstunden.
- Zeugnis: Note und Formulierungen am besten schon im Vertrag festlegen.
- Grund der Beendigung: Eine Formulierung, die eine sonst drohende betriebsbedingte Kündigung dokumentiert, kann die Sperrzeit vermeiden helfen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis selbst. Die Agentur für Arbeit kann deshalb eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen (§ 159 SGB III), außer es gibt einen wichtigen Grund. Ob der vorliegt, sollte vor der Unterschrift geklärt werden.
Kosten der Prüfung
Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags ist meist eine überschaubare Beratung. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt bei Aufhebungsverträgen nicht immer – das klärt die Kanzlei mit Ihnen vorab.
Fall in Rostock prüfen lassen
Kostenlose Vermittlung, Rückruf zu Ihrer Wunschzeit. Die Erstberatung kostet bei Verbrauchern höchstens 190 € zzgl. USt; mit Rechtsschutzversicherung meist nichts.
Kostenlos Kanzlei findenHäufige Fragen
Das wird oft gefragt
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein Widerrufsrecht gibt es grundsätzlich nicht. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Drohung, Täuschung oder unfairem Verhandeln – kann der Vertrag angegriffen werden.
Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Eine feste Regel gibt es nicht. Orientierung bietet oft ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr; je schwächer die Position des Arbeitgebers, desto mehr ist drin.
Muss ich sofort unterschreiben?
Nein. Bitten Sie um Bedenkzeit und lassen Sie den Entwurf prüfen. Ein seriöser Arbeitgeber gibt Ihnen ein paar Tage.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. JobRecht24 vermittelt Kontakte zu Kanzleien und erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Oktober 2026.